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GARANTIE

Diese Garantie gilt für Produkte ("Produkte"), die über die Website de.scarpa.com ("Website") von Nutzern erworben werden, die als "Verbraucher" im Sinne des Gesetzerlass 206/2005 und nachfolgender Änderungen und Ergänzungen gelten (im Folgenden kurz "Kunde(n)"), d.h. Nutzer/Personen, die auf die Website zugreifen, ohne dass dies mit einem Handel, einem Geschäft oder einem Beruf verbunden ist.

Die wesentlichen Merkmale des Produkts sind auf dem jeweiligen Produktdatenblatt angegeben. Die Bilder und Farben der Produkte auf der Website könnten aufgrund der technischen Merkmale des Internet-Browsers oder des Monitors nicht den tatsächlichen Abbildungen entsprechen.

Scarpa garantiert, dass die Produkte während 2 Jahren ab Lieferdatum ("Garantiezeit") frei von Mängeln in Materialien und Verarbeitung sind.
Falls die Kundenreklamationen während der Garantiezeit des Schuhs begründet und akzeptiert werden, wird dieser das Produkt reparieren und/oder umtauschen, welches auf Kosten von Scarpa an den Kunden geliefert wird, am gleichen Ort wie in der Auftragsbestätigung angegeben. Ist eine Reparatur oder ein Umtausch nicht möglich, hat der Kunde Anspruch auf einen reduzierten Kaufpreis, sofern der Defekt den Kunden nicht daran hindert, das Produkt zu benutzen und keine Sicherheitsmängel entstehen lassen kann, oder der Auflösung des Auftrags mit Erstattung der Zahlung. Allfällige Rückzahlungen erfolgen mit dem gleichen Zahlungsmittel wie beim Kauf des Produktes. Bei der Festsetzung der Kaufpreisreduktion wird die tatsächliche Verwendung des Produktes berücksichtigt. Ferner wird klargestellt, dass ein leichter Mangel, bei dem keine Abhilfe für die Wiedergutmachung oder den Ersatz in Anspruch genommen werden kann, weil er zu teuer ist, keinen Anspruch auf Vertragskündigung begründet.

Bei Nichterfüllung der Garantie muss der Kunde SCARPA durch Ausfüllen des Formulars "Kontakte" melden, wobei er den Kausalzusammenhang "Qualitätsrückgabe" angibt und entsprechende Unterlagen beifügt, falls Mängel im gelieferten Produkt festgestellt wurden, spätestens zwei Monate nach ihrer Entdeckung. Eine Sicherheitsleistung ist ausgeschlossen, wenn die Mängel der Erzeugnisse verursacht wurden und/oder  entstanden sind aus fahrlässige oder unsachgemäße Verwendung der Erzeugnisse; Reparaturen, die Sacrpa zuvor nicht schriftlich genehmigt hat; normaler Verschleiß der Werkstoffe, Nichteinhaltung der Anforderungen, die Scarpa in der  Bedienungsanleitung mit den Produkten vorgibt mangelhafte und/oder fehlerhafte Wartung im Vergleich zu den Angaben im Benutzerheft, das mit den Produkten geliefert wurde.
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